Startseite der Wissensbank Berichte & Statistiken CAN-SPAM-Gesetz
Benchmark setzt den CAN-SPAM Act und andere Datenschutzgesetze wie die EU-DSGVO durch. Wir haben das Recht, jedes Konto, das direkt gegen die in diesem Artikel genannten Bestimmungen verstößt, zu sperren und zu kündigen. Alle Benchmark-Konten müssen die Vorschriften einhalten, unabhängig von ihrem geografischen Standort.
ANREGUNG
Um mehr darüber zu erfahren, wie Benchmark die lokalen, bundesstaatlichen und weltweiten Richtlinien einhält, klicken Sie bitte hier.
In diesem Artikel behandelte Themen:
Bevor wir uns mit dem CAN-SPAM-Gesetz befassen, sollten wir wissen, was SPAM ist. SPAM ist der Versand von unerwünschten Massennachrichten, die in erster Linie per E-Mail verschickt werden, aber auch über Textnachrichten, Telefonanrufe und jetzt sogar über soziale Medien. Spam ist auch bekannt als Junk-Mail, unerwünschte Massen-E-Mails und unerwünschte kommerzielle E-Mails.
ACHTUNG
Benchmark Email fördert oder unterstützt keine SPAM-Praktiken. Kontaktlisten müssen mit einer Genehmigung versehen sein, bevor Sie sie in Ihrem Konto verwenden können.
Das föderale CAN-SPAM-Gesetz wurde im Dezember 2003 in Kraft gesetzt. Er hat die grundlegenden Anforderungen für alle Marketing- und Massen-E-Mails festgelegt.
Die folgenden Punkte sind Anforderungen des CAN_SPAM Act:
Die Systeme von Benchmark Email sind so gestaltet, dass sie alle zwingenden Anforderungen des CAN-SPAM-Gesetzes erfüllen. Darüber hinaus verlangen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass alle Absender die Empfehlungen des CAN-SPAM-Gesetzes für bewährte Verfahren einhalten.
SUGGESTION
Ausführliche Informationen über das CAN-SPAM-Gesetz finden Sie unter folgendem Link: https://www.ftc.gov/business-guidance/resources/can-spam-act-compliance-guide-business
Das CAN-SPAM-Gesetz verlangt, dass Ihre Betreffzeile den Inhalt Ihrer E-Mail genau wiedergibt. Ihre Betreffzeile darf keine Tricks verwenden, um Kontakte zum Öffnen einer E-Mail zu bewegen. Nehmen wir an, Sie verschenken eine kostenlose Ware, wenn Sie eine Bestellung aufgeben. In diesem Fall darf Ihre Betreffzeile nicht „Gratis XYZ“ lauten, sondern muss Informationen über die mit der Werbeaktion verbundenen Bedingungen enthalten.
Beispiele für akzeptable Betreffzeilen:
Um dem CAN-SPAM-Gesetz zu entsprechen, hat Benchmark unsere Anti-Spam Richtlinien um zwei Anforderungen erweitert.
Alle gesendeten E-Mails enthalten:
Eine physische Geschäftsadresse muss vor dem Versenden zu Ihrer E-Mail hinzugefügt werden. Die Adresse im Profil Ihres Kontos wird standardmäßig automatisch ausgefüllt. Wenn keine Adresse vorhanden ist, müssen Sie eine eingeben, bevor Sie Ihre E-Mail versenden.
Der Abmeldelink wird standardmäßig in alle E-Mails eingefügt. Er befindet sich in der Fußzeile Ihrer E-Mail im Block Abo Verwalten; der Abmeldelink kann nicht gelöscht oder geändert werden. Wenn ein Kontakt auf den Abmeldelink in der Fußzeile der E-Mail klickt, wird er aufgefordert, seine Wahl zu bestätigen. Sobald er dies bestätigt hat, wird der Kontakt sofort zu Ihrer Masterabmeldungsliste hinzugefügt. Kontakte in der Masterabmeldungsliste werden von der gesamten E-Mail-Kommunikation ausgeschlossen.
ANREGUNG
Um mehr über die Masterabmeldungsliste zu erfahren, klicken Sie bitte hier.
Um mehr über die Fußzeilenoptionen zu erfahren, klicken Sie hier.
Benchmark Email hat viele Methoden, um die besten Zustellbarkeitsraten und Erfahrungen für Absender und Empfänger zu gewährleisten. Die Verhinderung von SPAM ist etwas, an das wir fest glauben. Wir behalten uns das Recht vor, jedes Konto zu deaktivieren, wenn wir den Verdacht haben, dass es für SPAM verwendet wird. Zu den Maßnahmen, die Benchmark Email zur Bekämpfung von SPAM ergreift, gehören die folgenden:
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.